Amtliche Bekanntmachung

Einbeziehungssatzung Ebenhofen „Altdorfer Straße“

Informationsschreiben Vorveröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse des Landreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren

Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage der Firma Nestle Deutschland AG in die Wertach

Überschwemmungsgebiet Wertach Biessenhofen

Vollzug der Wassergesetze (Hörmanshofen in die Wertach, den Wertach-Altarm sowie den Geltnach-Mühlbach)

Die Gemeinde Biessenhofen hat beim Landratsamt Ostallgäu unter Vorlage entsprechender Antragsunterlagen die wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Hörmanshofen in die Wertach, den Wertach-Altarm sowie den Geltnach-Mühlbach beantragt. Entwässert werden Dachflächen, Hofflächen, öffentliche Verkehrsflächen (Wohnstraßen) sowie ein Anteil an Grünflächen. Das Niederschlagswasser wird in Regenwasserkanälen gesammelt und über das vorhandene Trennsystem über 5 Einleitestellen in die Gewässer eingeleitet. 4 Einleitungen bestehen bereits und müssen nach Ablauf der Erlaubnis wasserrechtlich neu behandelt werden. Eine neue Einleitung in den Wertach-Altarm dient vor allem der Entlastung des Kanalnetzes zur Einleitestelle E2 in die Wertach.

Vollzug der Wassergesetze (Kläranlage Biessenhofen in die Wertach)

Erteilung einer gehoben Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Biessenhofen in die Wertach (Bachtelsee)

nähere Angaben entnehmen Sie bitte den unten beigefügten Anlagen.


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Gemeinde Biessenhofen

Füssener Str. 12

87640 Biessenhofen

Tel: +49 (0) 8341-9365-0 

Fax: +49 (0) 8341-9365-55

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Biessenhofen
Ruderatshofen
 

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