Kostenübernahme

Kostenübernahme für Unterstützungen im Alltag

Seit Januar dieses Jahrs können Menschen ab Pflegegrad 1 die Kosten für Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag auch für sog. „ Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen “ mit der Pflegeversicherung abrechnen. Diese ehrenamtlich tätigen Personen müssen f olgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 16 Jahre – bei Minderjährigen : Genehmigung der Sorgeberechtigten!
  • Die Einzelperson darf nicht verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad mit der hilfeempfangenden Person sein.
  • Die Einzelperson darf nicht mehr als drei Personen pro Monat mit Pflegegrad unterstützen.
  • Die Aufwandsentschädigung muss deutlich unter dem für die jeweilige Unterstützung maßgeblichen Mindestlohn liegen.
  • Die Einzelperson hat einen ausreichenden Versicherungsschutz.
  • Die Einzelperson muss sich in der Fachstelle für Demenz und Pflege registrieren und eine kostenfreie Schulung in einer solchen Fachstelle absolvieren.
  • Die Einzelperson und die Person mit Pflegebedarf kommunizieren in einer gemeinsamen Sprache.

Weitere Infos bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben:
https://www.demenz-pflege-schwaben.de
Telefon: 0831/ 697143 - 14

 
 
 
 

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Gemeinde Biessenhofen

Füssener Str. 12

87640 Biessenhofen

Tel: +49 (0) 8341-9365-0 

Fax: +49 (0) 8341-9365-55

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