Um Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten zu schützen, dürfen öffentliche Stellen und Unternehmen personenbezogene Daten nur nach bestimmten Regeln verarbeiten.
Leistungen
Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft von einer bayerischen Behörde
Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen
Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.