Fachbereichsleiterin
Bürgerbüro
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Stand: 22.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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