Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Geltnach

Hinweis auf eine Öffentliche Bekanntmachung bzw. Auslegung
Das Landratsamt beabsichtigt den Erlass einer Verordnung und damit die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Geltnach (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-Km 0,000 bis 16,120 in den Gemeinden Stötten a. A. und Biessenhofen sowie der Stadt Marktoberdorf.
Die Bekanntmachung und alle alle Unterlagen finden sie auf der Homepage des Landratsamtes unter folgenden Link: Bekanntmachungen – Landkreis Ostallgäu: Mitteilungen & Infos - Landratsamt Ostallgäu