Sprungziele

Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Alle Leistungen